Landung in Miesenbach      

 

Anflugblatt

 

Beschreibung des Anfluges

 

Der Anflug auf die einzig mögliche Piste 35 teilt sich wie bei üblichen

Landeprozeduren in mehrere Abschnitte.

 

Im Prinzip entspricht der geplante Anflug dem in Frankreich üblichen und

dort geschulten Anflug Verfahren für unbekannte Plätze.

Die in Österreich übliche Platzrunde wird durch dieses Verfahren modifiziert

und speziell durch zwei „Erkennungskreise“ oberhalb der Piste erweitert.

 

 

 

Der Anflug gliedert sich in drei Abschnitte

 

        1    Anflug Pflichtmeldepunkte S (Sierra) und E (Echo)

 

        2    Standardanflugverfahren Gebirgslandeplätze

 

        3    Endteil vom Meldepunkt „Final 35“

 

 

 

 

Ad 1)  Anflug bis Pflichtmeldepunkt E (Echo)

Allgemeiner Sammelpunkt der teilnehmenden Piloten ist Flugplatz Weiz/Unterfladnitz LOGW

 

Die Luftfahrzeuge nähern sich auf den in der oben gezeigten Darstellung ausgewiesenen

Korridor dem Pflichtmeldepunkt „S“ und nehmen  Kontakt mit dem Bodenstelle „Miesenbach Info“ auf.

 

Es werden das Kennzeichen, der Meldepunkt und der Name des verantwortlichen Piloten durchgegeben.

Bei der Bodenstelle wird überprüft, ob das Luftfahrzeug und dieser verantwortliche Pilot gemeldet ist.

Die Bodenstelle meldet entweder:

 „Setzen Sie Anflug fort, melden sie erreichen E“

oder

„Sie sind nicht gemeldet, sie werden keine Landeerlaubnis erhalten“.

Das direkte Anfliegen der Landepiste von „S (Sierra )“ aus, ist nicht erlaubt.

 

 

Ad 2 Standardanflugverfahren Gebirgslandeplätze

Bei Erreichen der Pflichtmeldepunkte E ist wieder eine Positionsmeldung abzugeben.

Es liegt im Ermessen der Bodenstelle „Miesenbach Info“ für die Freigabe zum Weiterflug.

 

Obwohl die Bodenstelle nur Fluginformationsdienst geben kann, akzeptieren die anfliegenden

Piloten diese Informationen als Anweisungen, ohne der Eigenverantwortlichkeit entbunden zu werden,

um den Anflug für alle gleich zu regeln und um Gefahrenmomente zu vermeiden.

 

Bei Freigabe oder Information zum Weiterflug setzt

das anfliegende Luftfahrzeug den Anflug Richtung nächsten Pflichtmeldepunkt „Base 35“ gemäß dem Anflugverfahren fort.

 

Der Pilot führt einen Erkennungskreis durch, wo er von oben die Piste eindeutig identifiziert

und den am Boden gewählten Aufsetzpunkt augenscheinlich erfasst. Der Pilot reduziert die Drehzahl

und die Geschwindigkeit. Er wählt den Kurvenradius so, dass dieser Erkennungskreis rd 1,5 Minuten dauert.

(zb 120km/h ~ 75SM ~ 65ktn = Kreisdurchmesser rd 1000m dh der Vollkreis dauert rd 94 sec)

Es sinkt dabei bis zu einer Mindesthöhe von 4500ft.

 

Nach dem Vollkreis geht er auf grundrißlicher Höhe der obereren Schwelle auf Kurs parallel

zur Pistenachse dh Kurs  rd 170°.

 

Auf grundrißlicher Höhe der unteren Schwelle

öffnet er den Kurs Richtung Südwest rd 215°. Dieser Punkt entspricht der „Position“

bei der sonst üblichen Platzrunde. Diesen Kurs fliegt er nun in entsprechender Geschwindigkeit

(Geschwindigkeit gem Betriebshandbuch in der Platzrunde) gezählte/gestoppte 30 Sekunden

und sinkt auf rd 4300ft. Er befindet sich nun in rd 500ft über der Landestelle.

 

Nun dreht er Richtung Süden und wählt den Kurs wieder parallel zur Pistenachse, Kurs 170°.

Diesen Kurs folgt er ebenfalls 30 Sekunden.

 

Nun hat der Pilot Meldepunkt „Base 35“ erreicht. Er wählt nun den Kurs Richtung Osten,

90° zum bisherigen Kurs, das sind nun Kurs 80°. Der Pilot hat nun die Landestelle bereits im Blickfeld.

Die Höhe von 4300ft wird beibehalten.

Bei Einhaltung der bisherigen Kurse und Zeiten fliegt er nun diesen Base / Queranflug 20 Sekunden.

 

 

Ad 3   Endteil vom Meldepunkt „Final 35

 

Der Pilot hat nun Meldepunkt „final 35“ erreicht. Er dreht nun nach Norden Kurs 350°

und befindet sich im Endanflug. Bei exaktem Anflug stehen ihm nun rd 1Minute Endanflug

zur Verfügung und befindet sich rd 500ft über der Landeschwelle. 

 

Ca 10 Sekunden nach dem Eindrehen in den Landeanflug ist es nicht mehr möglich

den Anflug abzubrechen. Ein Durchstarten ist nicht möglich.

 

 

Landung:

 

Nach der Landung wird auf der Piste bis zur oberen Schwelle gerollt.

Danach wird in minimaler Rollgeschwindigkeit nach Westen zur Abstellfläche gerollt.

Der Einweiser (rote Flaggen)  weist ihn auf den Abstellplatz.

Der Motor ist abzustellen und die Maschine wird händisch mit Gehilfen in die Parkposition gebracht. 

 

Die Piste wird durch übliche rot-weiß-rote Dachreiter markiert und ist im Landenaflug deutlich sichtbar.

 

Bedingt durch die Landerichtung 35 ist ein Blenden durch Sonneneinstrahlung nicht möglich.

Durch den Gegenanflug westlich der Piste und den Queranflug aus Westen ist eine

Sichtbeeinträchtigung durch Sonneneinstrahlung nicht möglich.

 

 

Durch die Lage am höchsten Bergrücken, dh weithin hindernisfreier Anflug.

sowie dem flachen Angelände stellt der Anflug keine besonderen Anforderungen an die Piloten.

Einzig, wie bei Gebirgsplätzen üblich, die Unmöglichkeit des Durchstartens,

bedingen die absolute Beherrschung der Maschine und der Landeeinteilung   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 20.Sept 2011